Bayernweiter Lärmaktionsplan: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt

Bürgerinnen und Bürger können sich auf Plattform der Regierung von Oberfranken zum Entwurf äußern

02.05.2024

Die Regierung von Oberfranken teilt mit, dass am 02.05.2024 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung läuft. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13.06.2024 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und somit erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken.

In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern. Ziel des Lärmaktionsplans ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern. Während dieses Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Fragebögen hat die Regierung von Oberfranken in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen.

Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann nun auf der Website www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ab dem 2. Mai 2024 für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13.06.2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.
Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18.07.2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.